Feiertagsarbeit
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Österreich an gesetzlichen Feiertagen arbeitsfrei bei voller Entgeltfortzahlung. Es gibt jedoch Branchen, in denen Feiertagsarbeit notwendig ist, etwa in der Gastronomie, im Gesundheitswesen oder bei Verkehrsbetrieben.
Wer an einem Feiertag arbeiten muss, hat laut Arbeitsruhegesetz (ARG) Anspruch auf das reguläre Entgelt plus einen Zuschlag oder einen Ersatzruhetag. Die genauen Regelungen können durch Kollektivverträge abweichen.