Feiertagsarbeit

Arbeitsrecht und Feiertage in Österreich

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Österreich an gesetzlichen Feiertagen arbeitsfrei bei voller Entgeltfortzahlung. Es gibt jedoch Branchen, in denen Feiertagsarbeit notwendig ist, etwa in der Gastronomie, im Gesundheitswesen oder bei Verkehrsbetrieben.

Wer an einem Feiertag arbeiten muss, hat laut Arbeitsruhegesetz (ARG) Anspruch auf das reguläre Entgelt plus einen Zuschlag oder einen Ersatzruhetag. Die genauen Regelungen können durch Kollektivverträge abweichen.

Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für konkrete arbeitsrechtliche Fragen wende dich an die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt.