Feiertagszuschlag
Arbeitnehmer, die an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten, haben Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Laut Arbeitsruhegesetz besteht der Anspruch auf das reguläre Entgelt plus ein zusätzliches Entgelt für die geleisteten Arbeitsstunden.
In vielen Kollektivverträgen sind höhere Zuschläge vereinbart, häufig 100% Aufschlag (also doppeltes Gehalt). Es lohnt sich, den jeweiligen Kollektivvertrag zu prüfen.