Feiertagszuschlag

Arbeitsrecht und Feiertage in Österreich

Arbeitnehmer, die an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten, haben Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Laut Arbeitsruhegesetz besteht der Anspruch auf das reguläre Entgelt plus ein zusätzliches Entgelt für die geleisteten Arbeitsstunden.

In vielen Kollektivverträgen sind höhere Zuschläge vereinbart, häufig 100% Aufschlag (also doppeltes Gehalt). Es lohnt sich, den jeweiligen Kollektivvertrag zu prüfen.

Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für konkrete arbeitsrechtliche Fragen wende dich an die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt.