Teilzeit und Feiertage
Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Anspruch auf Feiertagsentgelt wie Vollzeitbeschäftigte, allerdings anteilig. Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem ein Teilzeit-Arbeitnehmer regulär arbeiten würde, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Fällt der Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, entsteht kein zusätzlicher Anspruch. Die Berechnung erfolgt nach dem Durchschnittsprinzip.