Teilzeit und Feiertage

Arbeitsrecht und Feiertage in Österreich

Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Anspruch auf Feiertagsentgelt wie Vollzeitbeschäftigte, allerdings anteilig. Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem ein Teilzeit-Arbeitnehmer regulär arbeiten würde, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Fällt der Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, entsteht kein zusätzlicher Anspruch. Die Berechnung erfolgt nach dem Durchschnittsprinzip.

Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für konkrete arbeitsrechtliche Fragen wende dich an die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt.